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Die DTU erlaubt die Nutzung des PointZero3 Swim Skin von blue seventy (pz3) mit Einschränkungen: Der Schwimmanzug blue seventy PointZero3, alle
zur Zeit ähnliche oder kommende Schwimmanzüge sind bei Wettkämpfen
im Verbandsgebiet der DTU, bei denen die Benutzung des Kälteschutzanzuges
nicht gestattet ist (gemäß §4.1.10 SpO), erlaubt, aber
nach dem Schwimmen ganz auszuziehen. Nach Auffassung der DTU ist es "keinem
Einsatzleiter/Kampfrichter zuzumuten sich jeden Anzug, jedes Material
oder Schreiben von Herstellern am Wettkampfort anzuschauen und dann eine
Entscheidung zu treffen. Deshalb hat die Technische Kommission beschlossen,
dass alle Schwimmanzüge - bei Wettkämpfen im Verbandsgebiet
der DTU, bei denen die Benutzung des Kälteschutzanzuges nicht gestattet
ist - nach dem Schwimmen ganz auszuziehen sind. Der Anzug blue seventy PointZero3 soll speziell
in Wettkämpfen getragen werden, in denen kein Neoprenanzug benutzt
wird. Zum Laufen und Radfahren ist der Anzug ungeeignet. Der Anzug heizt
sich stark auf, da nur die gräulichen Textilfelder atmungsaktiv sind
und auch das Material nicht für die Belastung des Radfahrens und
Laufen ausgelegt ist. blue seventy sagt jedem Kunden, dass der Anzug rein
für das Schwimmen entwickelt wurde und danach auszuziehen ist. Für
Wettkämpfe, bei denen man sich nach dem Schwimmen nicht umziehen
darf, ist der Anzug ungeignet. Er ist ein reiner Schwimmanzug. |