Wieder Kassenleistung: Wie bekomme ich eine Badekur alle 3 Jahre?

Klappt es mit der Work-Life-Balance nicht und erste gesundheitliche Probleme wie ständige Rücken- und Kopfschmerzen treten auf, gibt es für Erwerbstätige und Rentner die Möglichkeit, eine Auszeit in Form einer sogenannten offenen Badekur zu nehmen. Die Badekur ist seit Sommer 2021 wieder Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Um diese Kassenleistung bewilligt zu bekommen, muss man nicht krank sein, denn eine Badekur gilt als "ambulante Vorsorgemaßnahme". Sie soll dem Erhalt der Gesundheit dienen und - anders als ein stationärer Reha-Aufenthalt - nicht einen Krankheitszustand verbessern. Die Badekur hat den Vorteil, dass man sich dabei völlig auf sich und seine Gesundheit konzentrieren kann und lernt, auch im Alltag etwas für sich zu tun - zum Beispiel mit Yoga, Walking oder Entspannungsmethoden. Die Hausärztin oder der Hausarzt muss eine Badekur als notwendig empfehlen und einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Diese muss eine Badekur jeder und jedem Erwerbstätigen genehmigen. Aber auch Rentnerinnen und Rentner können die Badekur beantragen.

Nach der Genehmigung bleiben sechs Monate Zeit, um die Badekur in einem staatlich anerkannten Kurort anzutreten. Dort muss sich der Kurgast für die Verordnung der Anwendungen und Therapien bei der Badeärztin oder dem Badearzt vorstellen. Verordnet werden zum Beispiel Sport, Yogakurse, Entspannungsmaßnahmen, aber auch Anwendungen wie Moorbäder und Massagen. Alle drei Jahre für drei Wochen besteht Anspruch auf eine Badekur - für die der oder die Erwerbstätige Urlaub nehmen muss. Auch die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung sind selbst zu tragen. Je nach Krankenkasse wird ein Zuschuss von 10 bis 16 Euro pro Tag gewährt. Alle Anwendungen und therapeutischen Maßnahmen übernimmt die Krankenkasse. Weigert sich diese und besteht darauf, dass vor einer Badekur zuerst alle Heilmittel und -methoden, inklusive Facharzt-Besuch am Wohnort, ausgeschöpft sein müssen, sollte man hartnäckig bleiben und Widerspruch einlegen.

 

Kurorte finden      Bad Pyrmont staatlich anerkanntes (Moor- u. Mineral-)Heilbad


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